Pauschale Entschädigung für EU-Airlines Probleme
Verspätungen, Überbuchungen, Annullierungen. Was Fluggäste schon immer ärgert, wird jetzt kundenfreundlicher geregelt. Künftig müssen die EU-Airlines für selbst verschuldete Probleme pauschale Entschädigungen zahlen. Die Neuregelung der Fluggastrechte innerhalb der EU tritt am 17. Februar in Kraft.
“Es ist eine erhebliche Verbesserung für die Verbraucher, die jetzt keinen konkreten wirtschaftlichen Schaden mehr nachweisen müssen, sondern pauschal entschädigt werden”, sagt Ronald Schmid, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht. Wie die neue Regelung angenommen wird, hängt von den Kunden ab. Sie haben jetzt das Recht, bei mehrstündigen Verspätungen, Ãœberbuchungen und Annullierungen von der Fluggesellschaft entschädigt zu werden. Mit der neuen Regelung soll die bei manchen Airlines übliche Praxis bestraft werden, aus wirtschaftlichen Gründen mehr Buchungen zu verkaufen als Plätze vorhanden sind sowie nicht genügend ausgelastete Flüge zu annullieren und die gebuchten Passagiere auf spätere Flüge zu verweisen.
Für selbst verschuldete Annullierungen, beispielsweise wegen technischer Probleme, muss die Gesellschaft künftig Entschädigung zahlen. Und selbst bei unverschuldeten Ausfällen und Verspätungen liegt die Nachweispflicht ab jetzt bei der Airline.
Quelle : DeutscheWelle
- English for the curious 🙂
New EU regulations aimed at giving passengers a fair deal when flights are overbooked, delayed or cancelled come into effect today– but the new rules are getting a turbulent reception from European airlines. Details…